Ein Archivar ist ein Bewahrer. Wir sind keine Archivare, aber wir glauben, dass der gelegentliche Zugriff auf Vergangenes und zeitlos Neues der Gegenwart einen Spiegel vorhalten kann. Manches kommt oft nur in neuen Kleidern daher.

Interessanter Weise wird nicht selten der Zugriff auf Archiviertes in seiner Zwischenspeicherfunktion zum Hinweisgeber für die Zukunft. Daher stellen STUPPARDTPARTNER allen Interessierten ein Archiv für den freien Eintritt zur Verfügung. Seien Sie unser Archiv-Gast.

 

Dezember 2012

CDU/CSU und FDP treten für schärfere Medizinprodukte-Richtlinien ein


Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP dringen auf eine Verschärfung der europäischen Medizinprodukte-Richtlinien. In einem Antrag (17/11830) fordern CDU/CSU und FDP die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über eine Novelle der Medizinprodukte-Richtlinien darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen an Benannte Stellen, die den Herstellungsprozess eines Medizinproduktes im Namen des Herstellers überprüfen und dessen Korrektheit bescheinigen, deutlich erhöht und die Maßnahmen zu deren Überwachung durch staatliche Behörden verbessert werden. Nach Ansicht von CDU/CSU und FDP müssen die Benannten Stellen verpflichtet werden, künftig auch unangemeldete Produktprüfungen beim Hersteller durchzuführen. Außerdem sollten die europäischen Marktüberwachungsprogramme künftig mindestens für Implantate und andere potentiell gefährliche Medizinprodukte unangemeldete stichprobenartige Kontrollen im Handel und in Gesundheitseinrichtungen vorsehen. CDU und FDP treten dafür ein, Lösungsansätze primär innerhalb des derzeitigen Marktzugangs- und Überwachungs-systems und nicht etwa durch Einführung eines staatlichen Zulassungssystems zu suchen.

In der Slowakei wird es nur noch eine Krankenkasse für alle geben

Es soll das Ende der „Zwei-Klassen-Medizin“ werden: Ab Juli 2014 müssen sich alle Bürger der Slowakei gesetzlich krankenversichern. Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden zu einer landesweiten Kasse fusioniert. Damit würden die Wahlmöglichkeiten der Versicherten abgeschafft. Bisher gab es in dem EU-Land neben der gesetzlichen Krankenversicherung zwei private Versicherungen. Sollten sich die Aktionäre der privaten Kassen nicht über einen Verkauf mit dem Gesundheitsministerium einigen, droht die Regierung, die Aktionäre zu enteignen. Ministerpräsident Robert Fico möchte die Privatkassen auflösen, da sie in den vergangenen Jahren über eine halbe Milliarde Euro an Gewinn ausgeschöpft haben. Zudem möchte er die hohen Verwaltungskosten einsparen. Die formell noch notwendige Zustimmung des Parlaments gilt als sicher, da die sozialdemokratische Regierungspartei über eine absolute Mehrheit verfügt.

Kassenfusionen laufen verhalten weiter

Die Fusionswelle bei den gesetzlichen Krankenkassen ist zwar zurückgegangen, läuft aber verhalten weiter. Zuletzt hatten sich zum 1.Oktober die BKK vor Ort und die BKK Hoesch fusioniert. Die BKK A.T.U und die BKK der Schwesternschaft München wollen sich zum 1. Januar 2013 zusammenschließen. Auch wird es ab 1.1.2013 nur noch eine Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geben, worin alle neun landwirtschaftlichen Krankenkassen aufgehen werden. Die DAK Gesundheit erweitert ihre kassenartenübergreifende Brautschau und wird Anfang 2013 die Saint-Gobin BKK fusionieren. Offen sind die Bewegungen im AOK-System, die in der Regel Markt beeinflussende Auswirkungen annehmen. Bekanntlich entstand nach der AOK Nordwest zum 1. Januar 201 die AOK Nordwest aus der fusionierten AOK Berlin-Brandenburg sowie der AOK Mecklenburg-Vorpommern. Aus der geplanten Gesundheitskasse Südwest zwischen den dortigen AOKn und der IKK Südwest wurde nichts, so dass sich zum 1.3.2012 die AOK Rheinland-Pfalz mit der AOK Saarland vereinigten. Offen vor dem Hintergrund von beschlossenen Fusionsverhandlungen ist ein Zusammengehen der AOK Rheinland/Hamburg mit der AOK Nordwest.

Ersatzkassen-Vertrag zur integrierten videobasierten
Parkinsonversorgung

Patienten, die an Morbus Parkinson erkrankt sind und bei den Ersatzkassen BARMER GEK, DAK-Gesundheit, HEK-Hanseatische Krankenkasse und hkk versichert sind, können an der "Integrierten videobasierten Parkinsonversorgung" teilnehmen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat hierfür mit fünf Kliniken in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen. Teilnehmende Kliniken sind das Universitätsklinikum Düsseldorf, die Berliner Charité, die Christophorus- Kliniken für das Franz-Hospital Dülmen, die Schön Klinik München Schwabing und das Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup, Münster. Nach Ansicht von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, ist die integrierte videobasierte Behandlung ein telemedizinisches Projekt, das dazu beiträgt, die Versorgung der Patienten und deren Lebensqualität zu verbessern. Anstelle langwieriger Klinikaufenthalte könnten Patienten in ihrem häuslichen sozialen Umfeld verbleiben. Tagesablauf, Alltagsanforderungen und Gewohnheiten der Parkinson-Patienten würden somit optimal bei der Diagnose und Therapieeinstellung berücksichtigt werden.

Neue Software verbessert Versorgungsmanagement

OptiMedis AG und CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) vereinbaren Entwicklungspartnerschaft. Die CompuGroup Medical Deutschland AG und die OptiMedis AG gehen eine Entwicklungspartnerschaft ein. Beide Unternehmen werden gemeinsam eine webbasierte Software entwickeln, in die unter anderem praxiserprobte Behandlungspfade des „Gesunden Kinzigtals“ und elektronische Patientenakten integriert werden. Hierdurch soll die medizinische Versorgung und die Wirtschaftlichkeit in Integrierten Versorgungssystemen und Ärztenetzen verbessert werden. Die CGM Deutschland AG bringt die IT-Architektur, die OptiMedis AG die im gesunden Kinzigtal entwickelten Verwaltungs- und Vernetzungsroutinen sowie Behandlungspfade in die Partnerschaft ein.

Datenweitergabe: Kasse muss Auskunft geben

Behörden müssen künftig den Bürgern umfassend Auskunft geben, welche Daten über sie gespeichert und in welchem Umfang an Dritte weitergegeben wurden. Nach einem am 14. November bekannt gegebenen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) können Bürger nun einfacher gegen eine Ablehnung von Auskunftsersuchen vorgehen. Der Anspruch umfasst auch die Frage, an wen und mit welchem Medium Daten weitergegeben wurden. Im Streitfall hatte eine schwerkranke Frau aus Rheinland-Pfalz den Verdacht, ihre Krankenkasse AOK habe dem Arbeitsamt ohne ihre Zustimmung Gesundheitsdaten preisgegeben. Ein Rehabilitationsträger habe mehr Daten bekommen als nötig. Die Kasse soll ihre Daten offenbar unverschlüsselt per E-Mail gesendet haben. Von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlangte die Frau Auskunft, wer welche Daten auf welchem Weg bekommen hat. Die AOK lehnte dies unter Hinweis auf den "unverhältnismäßigen" Aufwand ab. Das Gericht forderte die Kasse auf, ein Widerspruchsverfahren zuzulassen. Auch müsse das so organisiert werden, dass eine Auskunft mit vertretbarem Aufwand möglich sei.

Continentale-Studie 2012: Deutsche beurteilen ihr Gesundheitssystem
positiv, halten es aber für zu teuer


86 Prozent der Bundesbürger sind der Ansicht, dass das deutsche Gesundheitswesen zu den leistungsfähigsten der Welt zählt, 90 Prozent beurteilen die medizinische Versorgung positiv und 82 Prozent empfinden Behandlungen als wirkungsvoll. Dies sind Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungsbefragung "Continentale-Studie 2012". Entsprechend verwundert es nicht, dass die überwältigende Mehrheit der Deutschen aus medizinischer Sicht nur in Deutschland behandelt werden möchte. Allerdings: Mehr als 80 Prozent halten das Gesundheitssystem für zu teuer. Ein weiterer Aspekt der Studie betrifft die Zuzahlungen: 96 Prozent der befragten deutschen GKV-Versicherten im Alter ab 25 Jahren hatten in den vergangenen zwölf Monaten Leistungen komplett oder teilweise selbst bezahlt. Im Durchschnitt bezifferten die Befragten die geleisteten Zahlungen auf 380 Euro im Jahr – über den eigentlichen GKV-Beitrag hinaus. Im Monat sind dies rund 30 Euro und somit das Vierfache der im vergangenen Jahr von verschiedenen Krankenkassen erhobenen und oft kritisierten Zusatzbeiträge. 76 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten sagen, bei ihnen hätte die Höhe der Zuzahlungen in den vergangenen fünf Jahren zugenommen; fast ein Drittel meint sogar, sie hätten stark zugenommen. Nur rund ein Fünftel sagt, es hätte keine Veränderung gegeben – dagegen berichtet nahezu niemand von rückläufigen Tendenzen. Schaut man sich genauer an, wer in Deutschland wie viel privat über den GKV-Beitrag hinaus zuzahlt, fallen zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen zum Teil große Unterschiede auf. So zahlen weibliche Befragte im Schnitt 440 Euro selbst, männliche nur 300 Euro. Westdeutsche leisten 395 Euro Zuzahlung, Ostdeutsche lediglich 325 Euro. Die Einkommenshöhe spielt zwar eine Rolle, aber auch Bezieher geringer Einkommen zahlen erhebliche Summen. Befragte mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro im Monat zahlen im Schnitt 465 Euro dazu, wer weniger als 2.500 Euro zur Verfügung hat, trägt 350 Euro selbst. Bei den Geringverdienern unter den Befragten (Haushaltsnettoeinkommen von 1.000 bis 1.500 Euro) summieren sich die Zuzahlungen auf immerhin noch 325 Euro im Jahr. Den Sinn der Selbst- und Zuzahlungen sehen die Deutschen dabei übrigens nicht. Eine Mehrheit spricht ihnen weder eine Steuerungswirkung zu, noch einen positiven Einfluss dadurch, dass sie mehr Geld in das Gesundheitssystem bringen. Die "Continentale-Studie 2012" wurde, wie schon in den vergangenen Jahren, in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest umgesetzt. Die Studie wird seit dem Jahr 2000 jährlich durchgeführt und beschäftigt sich stets in einem Schwerpunktteil mit aktuellen Fragen des Gesundheitswesens. Zur "Continentale-Studie 2012" wurden bundesweit repräsentativ 1.285 Personen ab 25 Jahren befragt, davon waren 1.118 gesetzlich versichert. Die gesamte Studie finden Sie als Download im Studienbereich von continentale.de.

Arzneimittel-Lieferdienste machen Versandapotheken Konkurrenz

'Healthcare Marketing' berichtete in seiner Ausgabe 10/2012 über den Rezeptdienst ordermed, der mit dem 'Zukunftspreis Logistik' ausgezeichnet wurde. ordermed mit Sitz in Buchholz ermöglicht das Bestellen von Rezepten und Medikamenten online und über das Smartphone. Teilnehmende Apotheken können die Arzneien nach eigenen Angaben noch am selben Tag nach Hause oder an den Urlaubsort liefern. Das seit August 2011 bestehende Unternehmen arbeitet mit 493 Partnerapotheken sowie 277 Pflegediensten und Pflegeheimen zusammen. Rund 8.000 Verbraucher nutzen ordermed. Steigt die Nachfrage nach dem Rezeptdienst weiter an, dürfte der neue Lieferservice schon bald eine Konkurrenz für Versandapotheken darstellen. Auch die Apothekenkooperation vivesco hat jetzt den Launch eines bundesweiten Botendienstes angekündigt. Das neue Konzept heißt 'dedendo.de' und wird Ende des Jahres an den Start gehen. Die ProSiebenSat.1 Media AG unterstützt vivesco, eine Tochter des Pharmagroßhändlers ANZAG (Andreae-Noris Zahn AG, ab 1. April 2013 Alliance Healthcare Deutschland AG), und 'dedendo.de' als Medienpartner. Ein lokaler Botendienst befindet sich zudem in Hamburg. Anfang 2012 ist der Versandhandelskonzern Otto Group mit dem Start-Up Unternehmen Vitabote ins Apothekengeschäft eingestiegen. Verbraucher in Hamburg können über die Website 'Vitabote.de' OTC- und Rx-Medikamente sowie Gesundheitsartikel im Internet bestellen. Beliefert werden sie laut der Vitabote GmbH sogar nur "innerhalb weniger Stunden" von ihrer lokalen Apotheke, heißt es beim Unternehmen. Aktuell kooperiert Vitabote mit 22 Partnerapotheken.

 

November 2012

TK: Biomarker-Test bietet bei Brustkrebs Entscheidungshilfe

Haarausfall, Übelkeit, Gewichtsverlust – eine Chemotherapie ist für viele der rund 70.000 Frauen, die in Deutschland jährlich an Brustkrebs erkranken, eine Tortur. Doch nicht immer ist die Behandlung, die nach der Entfernung des Tumors das Risiko von Metastasen reduzieren soll, medizinisch sinnvoll. Experten schätzen, dass dies nur auf etwa ein Drittel der Patientinnen zutrifft. Damit Betroffene mehr Klarheit erhalten, ermöglicht die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten, den sogenannten Biomarker- Test durchführen zu lassen. Damit sollen die Patientinnen eine professionelle Entscheidungshilfe erhalten, so Dr. Thomas Ruprecht, Arzt bei der TK. Kooperationspartner des Versorgungsangebots sind die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) sowie Krankenhäuser und niedergelassene
Fachärzte aus der Region Hannover, die während der gesamten Behandlung eng vernetzt zusammen arbeiten. Bei dem Test wird die Konzentration spezieller Eiweiße im frischen Tumorgewebe analysiert. „Ist ihr Anteil niedrig, haben Patientinnen mit Brustkrebs im Frühstadium, bei denen keine Lymphknoten befallen sind, besonders gute Heilungschancen“, erläutert Ruprecht. Überschreitet der Anteil einen bestimmten Schwellenwert, ist eine Chemotherapie ratsam.

Celesio verkauft DocMorris an Zur Rose

Der Stuttgarter Gesundheitskonzern Celesio verkauft seine Tochtergesellschaft und Versandapotheke DocMorris, Heerlen/Niederlande, sowie die Marke DocMorris an den schweizerischen Pharmadistributor Zur Rose AG für 25 Mio. Euro. Der Verkauf von DocMorris erfolgt im Rahmen der Celesio-Strategie, die Zusammenarbeit mit Vor-Ort-Apotheken durch Serviceleistungen auszubauen und diese damit zu stärken. Der Erwerb von DocMorris im Jahr 2007 hat zu einem andauernden Konflikt mit den deutschen
Apothekenkunden von Celesio geführt. Durch den Verkauf soll der Konflikt gelöst werden. Celesio wird den Apothekenkunden künftig neue Partnerschaftsmodelle anbieten. Mit dem Verkauf müssen im Zwischenabschluss zum 30.9.2012 zusätzliche außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von rund 30 Mio. Euro berücksichtigt werden. Celesio bestätigt seine Erwartungen für das Geschäftsjahr 2012, ein mindestens auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2011 laufendes, bereinigtes EBITDA von mindestens 550 Mio. Euro zu erzielen. Für die bestehende Nutzung der Marke DocMorris in den eigenen und den Partnerapotheken von Celesio wurden Übergangsfristen vereinbart.

MedTech-Unternehmen fordern verstärkte Qualitätssicherung und eigene
Systematik für die Nutzenbewertung von Medizinprodukten

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Meinrad Lugan, hat gegenüber der Politik und der Selbstverwaltung eine stärkere Qualitätsorientierung bei der Versorgung der Patienten mit Produkten und Verfahren der Medizintechnologie gefordert. „Wir brauchen einen Wettbewerb um die beste Qualität der medizinischen Versorgung, nicht um den billigsten Preis ohne Rücksicht auf Qualität und Qualifikation“, sagte Lugan auf dem 13. Medienseminar seines Verbandes in Berlin. Beim Thema Nutzenbewertung setzt sich der BVMed-Vorsitzende für eine eigene Systematik für Medizinprodukte ein, die nach Risikoklassen und Modifikationsgrad differenziert. Bei der anstehenden Reform des
Medizinprodukterechts auf europäischer Ebene sprach sich der BVMed für ein Festhalten am bewährten Zulassungssystem und Verbesserungen bei der Überwachung der Hersteller und der Zulassungsstellen (Benannten Stellen) aus. www.bvmed.de/bvmed-medienseminar2012.


Oktober 2012

DKV und vier AOKs beenden Kooperation

Die AOKs Bremen/Bremerhaven, Nordost, NordWest und Rheinland- Pfalz/Saarland und die DKV Deutsche Krankenversicherung werden ihre Kooperationen zum 31.12.2012 beenden. Die Zusammenarbeit bestand bereits seit 2004. In dieser Zeit versicherten sich knapp eine halbe Million AOK-Kunden zu Sonderkonditionen in Ergänzungstarifen der DKV. Damit war die Kooperation eine der produktivsten zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Nach einem Urteil des EuGH müssen alle privaten Versicherungstarife zum Dezember dieses Jahres im Neugeschäft auf geschlechtsneutrale Beiträge (Unisex) umgestellt werden. Dies wäre mit erheblichen Auswirkungen auf die bisherigen AOK-exklusiven Tarife verbunden gewesen. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen zum künftigen Wettbewerbsverhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung und der Tatsache, dass gesetzliche Kassen seit 2007 auch eigene Zusatzwahltarife anbieten dürfen, wird die Kooperation zum Jahreswechsel beendet. Für Versicherte, die bereits Zusatzversicherungsverträge abgeschlossen haben, bleiben die günstigen Konditionen noch vier weitere Jahre gültig.

Rheinland-Pfalz: Telemedizin-Projekt verbessert Versorgung bei Herzinsuffizienz

Im Rahmen der Initiative Gesundheitswirtschaft fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ein Telematikprojekt mit Landesmitteln in Höhe von rund 580.000 Euro. Ziel sei die Verbesserung der Versorgung von Herzinsuffizienz-Patientinnen und -Patienten in Rheinland-Pfalz. Projektpartner sind die Deutsche Stiftung für chronisch Kranke, das Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern, das Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) in Kaiserslautern und die Firma Vitaphone aus Mannheim. Die Projektpartner erarbeiten ein Versorgungskonzept, das maßgeschneiderte medizinische Leistungen weitgehend orts- und zeitunabhängig anbietet. Dabei kommt die Telemedizin in der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen sowie in der Nachsorge von kardiologischen Implantaten zum Einsatz. Die lückenlose Datenerfassung ermöglicht eine optimierte Therapieführung. Vorgegebene Vitalparameter, wie Gewicht, Blutdruck oder Puls, werden automatisch an ein Telemedizinisches Zentrum übertragen. Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte leitet die Ärztin oder der Arzt umgehend therapeutische Maßnahmen ein. Zudem sollen die Arzneimitteltherapie individuell optimiert, Hospitalisierungen reduziert und Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

Insight Health: Rabattquote GKV-weit bei 54 Prozent

Der Anteil rabattierter Verordnungen an den gesamten Verordnungen des gesamten GKV-Fertigarzneimittelspektrums beträgt aktuell 54 Prozent. Laut den Zahlen von Insight Health existieren dabei deutliche Unterschiede – zwischen den einzelnen Krankenkassen, aber auch in der regionalen Betrachtung. Für seinen Bericht analysierte der Informationsdienstleister die GKV-Rezepte der Apothekenrechenzentren. Danach haben bis einschließlich Juli über 155 Pharmahersteller Rabattverträge für rund 34.000 Pharmazentralnummern (PZN) mit Krankenkassen geschlossen – seit Juli 2009 ein Anstieg der PZN-Anzahl um gut 13 Prozent. Beim Vergleich der Rabattquoten der drei größten deutschen Ersatzkassen zeigten sich bei den vergleichbaren, bei den drei Kassen deckungsgleich unter Rabattvertrag stehenden Substanzen die Quoten von 65 Prozent bei der Techniker Krankenkasse, 73 Prozent bei der DAK-Gesundheit und 84 Prozent bei der Barmer GEK. Und während sich die Betriebskrankenkassen laut Insight Health mit Quoten zwischen 57 und 65 Prozent als vergleichsweise homogen erwiesen, lag die Spannweite innerhalb des bundesweiten AOK-Systems bei den einzelnen Landes-AOKen zwischen 40 und 60 Prozent. Die regionale Untersuchung der einzelnen Kassenquoten zeigte teilweise ein überdurchschnittliches Rabattquotenniveau in allen Regionen. Dabei verzeichnete das Saarland eine Quote von über 59 Prozent und Schlusslicht Bremen wies eine von 46 Prozent aus.

Selbstverwaltung der Kassen: Zukünftig Urwahlen, Kritik an Friedenswahl

Die Unionsfraktion im Bundestag will in den kommenden Monaten Vorschläge vorlegen, wie die Sozialwahlen zur Selbstverwaltung reformiert werden können. Das kündigte der Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) bei dem Kongress der Unionsfraktion "Selbstverwaltung stärken -  Sozialwahlen modernisieren" am 24.9. in Berlin an. Zuletzt waren im vergangenen Jahr rund 50 Millionen Bürger zu Sozialwahlen aufgerufen, die Wahlbeteiligung lag bei 30 Prozent. Im Mittelpunkt der Kritik an den Sozialwahlen steht insbesondere die Friedenswahl, bei der keine Auswahl von Kandidaten stattfindet. Stattdessen besetzen die "Bänke" - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - vorab die Listen, die Kandidaten gelten dann mit Ablauf der Sozialwahl als gewählt. Gegenwärtig können nur bei sieben von 145 gesetzlichen Krankenkassen die Selbstverwaltungsvertreter durch Urwahl tatsächlich gewählt werden, monierte Spahn und sprach sich dafür aus, dass es bei Krankenkassen küntig "regelhaft" Urwahlen geben solle. Immerhin beträfen die Entscheidungen in Verwaltungsräten großer Kassen im Falle von Satzungsleistungen, Prämien oder Zusatzbeiträgen von acht Millionen Menschen, erläuterte Spahn. Dieser Ansicht ist auch der CDU-Abgeordnete Gerald Weiß, der zugleich Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen ist. Die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion plädiert dafür, die "Wahl ohne Wahlhandlung" abzuschaffen. Das sieht man beim DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anders. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sprach sich für die Beibehaltung des Benennungsverfahrens aus. Sozialwahlen sollten durch "größere Öffentlichkeit, mehr Transparenz und faire Einflussmöglichkeiten der Versicherten" gestärkt werden. Der BDA votierte für "Friedenswahlen" mit dem Argument, sie sparten Versicherten und Arbeitgebern Beitragsmittel.

Ärzte schaffen Krankenkassen-Ranking

Seit Ende September können die rund 155.000 Kassenärzte und die Leistungen von Krankenkassen im sog. Krankenkassen-Navigator öffentlich einsehbar bewerten. Dies wurde bereits vor geraumer Zeit als Antwort auf die Kassen-Bewertungsportale, in denen Versicherte Ärzte bewerten können, angekündigt. Auf dem Kassenärzte-Portal können nun die Kassen unter anderem in den Bereichen Therapiefreiheit, Regresse oder Bürokratie mit Schulnoten bewertet werden. Daraus soll eine Rangfolge der Kassen entstehen. Ärzte müssen bei der Registrierung nach Angaben der KBV für das Portal ihren vollständigen Namen, ihre lebenslange Arztnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. Sie können demnach ihre Bewertung im Nachhinein aktualisieren. Bewertete Krankenkassen sind erst dann in den Rankings aufgeführt, wenn sie mindestens von zehn Ärzten oder Psychotherapeuten bewertet wurden.

Arzneimittel-Lieferdienste machen Versandapotheken Konkurrenz

'Healthcare Marketing' berichtete in seiner Ausgabe 10/2012 über den Rezeptdienst ordermed, der mit dem 'Zukunftspreis Logistik' ausgezeichnet wurde. ordermed mit Sitz in Buchholz ermöglicht das Bestellen von Rezepten und Medikamenten online und über das Smartphone. Teilnehmende Apotheken können die Arzneien nach eigenen Angaben noch am selben Tag nach Hause oder an den Urlaubsort liefern. Das seit August 2011 bestehende Unternehmen arbeitet mit 493 Partnerapotheken sowie 277 Pflegediensten und Pflegeheimen zusammen. Rund 8.000 Verbraucher nutzen ordermed. Steigt die Nachfrage nach dem Rezeptdienst weiter an, dürfte der neue Lieferservice schon bald eine Konkurrenz für Versandapotheken darstellen.


September 2012

Der Aufenthalt im Krankenhaus dauert im Durchschnitt fast 8 Tage

Der Aufenthalt im Krankenhaus dauerte im Jahr 2011 durchschnittlich 7,7 Tage, im Jahr 2010 waren es noch 7,9 Tage. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse der Krankenhausstatistik weiter mitteilt, wurden im Jahr 2011 insgesamt 18,3 Millionen Patientinnen und Patienten stationär im Krankenhaus behandelt. Das waren rund 300 000 Fälle mehr als 2010 (+ 1,6 %). In den 2 041 Krankenhäusern Deutschlands standen insgesamt knapp 502 000 Betten zur Verfügung – gegenüber dem Vorjahr hat sich das Versorgungsangebot kaum verändert (2 064 Krankenhäuser mit 503 000 Betten). Weiterhin steht annähernd jedes zweite Bett (48,6 %) in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers. Der Anteil der Betten in privaten Häusern nimmt jedoch stetig zu (2011: 17,2 %), während der Anteil in freigemeinnützigen Häusern sinkt. 2011 lag er bei 34,2 %. Die Bettenauslastung lag 2011 mit 77,3 % geringfügig unter dem Vorjahresniveau (77,4 %). Die höchste Auslastung erreichten öffentliche Krankenhäuser mit 78,7 %, die geringste (75,7 %) freigemeinnützige Krankenhäuser. Rund 839 000 Vollkräfte – das ist die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten – kümmerten sich 2011 um die Versorgung der Krankenhauspatientinnen und -patienten. Davon zählten knapp 139 000 zum ärztlichen Dienst und 701 000 zum nichtärztlichen Dienst, darunter allein 310 000 Vollkräfte im Pflegedienst (2010: 306 000). Die Zahl der im Krankenhaus beschäftigten Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr sowohl im ärztlichen als auch im nichtärztlichen Dienst um 2,8 % zu.

TK: Telemedizin vermeidet Klinikaufenthalte bei Lungenkrankheiten

Seit diesem Sommer setzt die Techniker Krankenkasse (TK) bei Schwerkranken auf ein kleines Telemedizin-Gerät. Chronisch kranke Lungenpatienten messen und senden damit täglich die wichtigsten Daten wie die Sauerstoffsättigung des Blutes an ein telemedizinisches Zentrum. Die erste Bilanz ist positiv – für die Patienten wie auch die Krankenkasse. Alle gesammelten Daten gehen an das Telemedizinische Zentrum in Stuttgart zur Analyse durch das medizinische Fachpersonal. Lassen die Werte vermuten, dass es dem Patienten schlecht geht oder bald schlechter gehen könnte, berät das Zentrum den Patienten am Telefon oder ruft im Notfall Hilfe. Vor dem Hintergrund stark steigender Patientenzahlen hat die TK in Kooperation mit Bosch Healthcare ein Projekt speziell für Patienten mit schweren Atembeschwerden initiiert. Das Ziel: die Lebensqualität dieser Menschen zu verbessern und COPD-Patienten vermeidbare Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Los geht es mit 300 schwerkranken Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet. Aufgenommen wird, wer ein hohes Risiko trägt, eine plötzliche Zustandsverschlechterung zu erleiden und damit Gefahr läuft, in naher Zukunft eine Akutbehandlung im Krankenhaus zu benötigen. Solche Patienten bekommen das Telemedizin-System nach Hause und sind damit über die Telefonleitung mit dem Telemedizinischen Zentrum verbunden. Zwei Jahre wird jetzt geforscht und die Telemedizin-Gruppe mit einer Kontrollgruppe ohne telemedizinischen Helfer verglichen. Wenn sich die guten Anfangserfahrungen wissenschaftlich belegen lassen, will die TK diesen Zweig des Tele-Monitorings weiter ausbauen.

AXA und Gothaer: Ausbau der Kooperation zur Optimierung der
hausärztlichen Versorgung

Nach erfolgreichem Abschluss eines einjährigen Pilotprojekts in der Region Nordrhein werden die Kooperationspartner AXA, Gothaer und Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG ab September 2012 bundesweit zusammenarbeiten. Im Rahmen dieser Kooperation werden die teilnehmenden Ärzte unterstützt, Patienten optimaler mit Arzneimitteln zu versorgen. Die Kooperationspartner wollen eine strukturierte und damit bessere medizinische Versorgung der Patienten erreichen. Besonders Menschen über 65 Jahre nehmen häufig dauerhaft mehrere verschreibungspflichtige Arzneimittel ein, das belegen Studien. Ein zentraler Überblick über die Gesamtmedikation hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden und Kosten zu senken. Die Kooperationspartner unterstützen Hausärzte dabei, einen Überblick über weitere Medikamentenverordnungen, beispielsweise durch Fachärzte, zu gewinnen. Dies ist ein Mehrwert für alle Beteiligten“, betont Eberhard Mehl, Vorsitzender des Vorstandes der HÄVG. Der Hausarzt kann im Gespräch mit Patienten die Gesamtmedikation optimieren und so Nebenwirkungen oder andere Komplikationen vermeiden. Zudem beraten teilnehmende Hausärzte auf Wunsch zu wirkungsgleichen, aber kostengünstigeren Medikamenten. Ab September 2012 können sich bundesweit alle Hausarztpraxen an der Kooperation beteiligen und unter anderem die Beratungsleistung „Arzneimittel-Check“ anbieten. Diese gilt als Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte und wird von den Versicherern im Tarifumfang erstattet. Bereits seit Juli 2011 kooperieren die privaten Krankenversicherer AXA und Gothaer mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG und dem Hausärzteverband Nordrhein e.V.

In Zukunft übernehmen digitale Pillen Controlling der
Medikamentenversorgung

Das US-Unternehmen Proteus Digital Health hat eine digitale Pille entwickelt, die einen Sensor enthält. Der Arzt kann genau dokumentieren wie schnell und in welcher Weise der Patient auf Medikamente reagiert. Diese Neuentwicklung soll folgendes ermöglichen: Der Arzt kann genau dokumentieren, wie schnell und in welcher Weise der Patient auf das Medikament reagiert und dadurch besser einschätzen, ob die Dosis richtig ist. Zudem soll die digitale Pille das Compliance-Problem angehen: Nach Schätzungen von US-Ärzten nimmt nur etwa die Hälfte aller Patienten seine Medikamente regelmäßig – wenn überhaupt. Mit dem Pillensensor würde man in diesem Feld mehr Klarheit erlangen. In Deutschland ist ein solches Produkt nicht zugelassen. In den USA hat die zuständige FDA (Food and Drug Administration) bereits Signale für die Zulassung bei unterschiedlichen Medikamenten gegeben. Auf der anderen Seite gibt es aber auch bereits Kritiker, die eine Entmündigung des Patienten befürchten. Zur Funktionsweise: Ein sandkorngroßer Chip ist auf einer Seite mit Magnesium und auf der anderen Seite mit Kupfer beschichtet. Wenn dieser Chip auf Magensäure trifft, erzeugt er dank kleiner Spannung ein elektrisches Signal. Über ein spezielles Pflaster, das der Patient tragen muss, wird dieses Signal empfangen und an das Mobiltelefon weitergegeben. Von dort aus erreicht es wiederum den betreuenden Arzt oder Pfleger. Somit könnte ein Qualitätscheck der konkreten medikamentösen Versorgung erfolgen. Falsche Diagnosen und unpassende Medikationen sollen dadurch schnell erkannt werden und somit eine bessere medizinische Versorgung gewährleisten.

Zweiter Mammographie-Bericht unterstreicht hohe Qualität

Von 1000 im Screening untersuchten Frauen werden rund 50 Frauen zu einer weiteren Untersuchung einbestellt, so der kürzlich vorgestellte zweite Mammographie-Screening-Bericht.. In den meisten Fällen kann durch eine zusätzliche mammographische Aufnahme, Ultraschalluntersuchung und Tastuntersuchung Brustkrebs ausgeschlossen werden. Lediglich bei 15 von 1000 Frauen wird die Indikation zur Biopsie gestellt. Der Verdacht auf Brustkrebs bestätigt sich dann in der Mehrzahl der Fälle. Das Verhältnis von benignen zu malignen Biopsien beträgt im Screening 1:2,3. Die hohe Qualität des Programms zeigt sich auch am Anteil der präoperativ gesicherten Karzinome, der mit rund 92 Prozent weit über den mindestens geforderten 70 Prozent liegt (Referenzwerte für Screening-Untersuchungen BMV-Ä/EKV). Damit sind Lage, Größe und Ausmaß des Brustkrebses in der Regel bereits vor der Operation bekannt. Das ist ein großer Vorteil für brustkrebserkrankte Frauen, da Operation und Anschlusstherapie schon vor dem Eingriff, in gemeinsamer Abstimmung zwischen den behandelnden Ärzten und individuell auf die Frau zugeschnitten, geplant werden können. Der aktuelle Qualitätsbericht belegt, dass sich Bilddiagnostik und Befundung im Mammographie-Screening-Programm auf einem sehr hohen Niveau befinden. Bei 8 von 1000 Frauen wird Brustkrebs entdeckt bei einer relativ geringen Biopsie-Rate. Deutlich höher fallen die Biopsie-Raten für Brustkrebsfrüherkennungs-Untersuchungen mittels Ultraschall (3-fach höher) und Magnetresonanztomographie (10-fach höher) aus. Dadurch wird jedoch in der Regel nur maximal ein zusätzliches Karzinom gefunden. Weitere Infos unter www.mammo-programm.de

Bundesfinanzhof: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs V, die sog. "Praxisgebühren", bei der Einkommensteuer nicht geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden (BFH, XR 41/11). Laut § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Steuerpflichtige "Beiträge zu Krankenversicherungen" als Sonderausgaben abziehen. Dies gilt aber nur dann, wenn sie zur Erlangung des Versicherungsschutzes nötig sind. Bei der Praxisgebühr sei dies nicht der Fall, da der Versicherungsschutz unabhängig von der Zahlung gewährt werde.

 

Juli/August 2012

G-BA bündelt Ressourcen im Kampf gegen Keime

Bei der Bekämpfung von multiresistenten Keimen (MRSA) im Rahmen eines umfassenden und teilweise sektorenübergreifenden Behandlungskonzeptes beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich die Einrichtung einer themenübergreifenden Arbeitsgruppe (AG), die sich in den kommenden Monaten ausschließlich mit den Regelungsmöglichkeiten des G-BA im Rahmen einer MRSA-Sanierungsbehandlung befasst. Die Patientenvertretung hat den Beschluss, um den der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken beiden Trägern des G-BA geworben hatte, mitgetragen. Bereits im November 2012 wird dem Plenum ein Abschlussbericht mit rechtlichen Handlungsmöglichkeiten vorgelegt, die anschließend in der Versorgung umgesetzt werden sollen.

Telemedizin: Erste flächendeckende Betreuung von COPD-Patienten in
Deutschland

Bosch Healthcare, die Techniker Krankenkasse (TK) und das Robert-Bosch-Krankenhaus (RBK) in Stuttgart haben das Betreuungsprogramm „Alltag mit Telemedizin erfolgreich meistern“ (A.T.e.m.) gestartet, mit dem schwerkranke Patienten, die an Chronisch Obstruktiver Atemwegserkrankung (COPD) leiden, erstmals deutschlandweit betreut werden können. Die Betroffenen übermitteln dabei täglich wichtige Informationen wie Sauerstoffsättigung, Atemprobleme sowie Angaben zum allgemeinen Befinden an das Telemedizinische Zentrum des Robert-Bosch-Krankenhauses, wo sie von pneumologisch geschultem Fachpersonal ausgewertet werden. Sollte sich der Gesundheitszustand verändern, treten die Betreuer mit den Patienten oder dem behandelnden Arzt in Verbindung. Zudem erhalten die Betroffenen umfangreiche Hinweise, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen und die Lebensqualität im Alltag verbessern können. In einem ersten Schritt sollen bundesweit mindestens 300 Schwerkranke in das Programm aufgenommen werden, deren Risiko für eine akute Zustandsverschlechterung besonders hoch ist und für die entsprechend in naher Zukunft eine Akutbehandlung im Krankenhaus erwartet wird. Die Betreuung der Patienten baut auf dem telemedizinischen System von Bosch auf, das seit mehr als zehn Jahren vor allem in den USA eingesetzt wird.

Neues Internetportal: „REHADAT Hilfsmittel“ schafft Übersicht

Wo gibt es einen geeigneten Rollstuhl? An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Bildtelefon brauche? Wer fördert die Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitstisches? Viele Fragen, die sich Menschen mit Behinderung stellen, beantwortet das neue Internetportal "REHADAT Hilfsmittel". Auf www.rehadat-hilfsmittel.de sind mehr als 21.000 Produkte nach Bereichen wie Arbeitsplatz, Mobilität, Haushalt oder Kommunikation gruppiert und detailliert beschrieben. Bilder, Produktmerkmale, Hersteller- und Vertriebsadressen werden genannt. Ergänzt werden die Inhalte durch zahlreiche Gerichtsurteile (z.B. Kostenübernahme), Literatur (Testberichte), Praxisbeispiele (zum Einsatz von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz) und Adressen (Beratungsstellen). Die Infothek enthält praxisorientierte Hintergrundinformationen dazu, wie man an das gewünschte Hilfsmittel kommt und wie die Finanzierung geregelt ist. Als zusätzliche Serviceleistung enthält das Portal das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung, ein umfangreiches deutsch-englisches Fachwörterbuch sowie zahlreiche weiterführende Links. Das Portal gehört zum Informationssystem REHADAT – dem weltweit größten Informationsangebot zum Thema Behinderung und berufliche Teilhabe (www.rehadat.de). Das Projekt ist im Institut der deutschen Wirtschaft Köln angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Anstieg der Medizinischen Versorgungszentren

Die Anzahl der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wächst weiter. Zwischenzeitlich sind 1.700 Zulassungen erteilt, bei ca. 2.000 Betriebsstätten - davon 675 an Krankenhausträger angedockt und 1.312 in KV-Trägerschaft. 8.969 Ärzte, davon die Mehrzahl (7.657) als Krankenhausangestellte, arbeiten dort im Team. Regional sind die MVZ überwiegend zu 46 Prozent in Kernstädten, zu knapp 40 Prozent in Mittelzentren angesiedelt. Lediglich 14 Prozent befinden sich in ländlichen Regionen. Damit scheint sich entgegen politischer Absichten zu bestätigen, dass derartige neue medizinische Versorgungsformen keine Problemlösung für strukturschwache Räume mit sich bringen. Zudem wird in einer aktuellen Analyse beklagt, dass es seit 2004 keine belastbare Kosten-Nutzen-Rechnung zu MVZ gebe. Für Beschäftigte hat das MVZ-Modell allerdings seine Attraktivität bereits bewiesen, da es flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht und gleichzeitig durch längere Öffnungszeiten, der Vermeidung von Doppeluntersuchungen, bessere Geräteauslastung, auch den Patienten nutzt.

AOK: Überdurchschnittlich oft Hüft- und Knieendoprothesen in Bayern

Der endoprothetische Ersatz von Hüft- und Kniegelenken gehört heute zur Routineversorgung. Doch ihre regionale Verteilung ist - unabhängig von der Bevölkerungsstruktur - sehr verschieden. Das geht aus dem Krankenhaus-Report 2012 hervor, der dazu 1,4 Millionen Eingriffe bei AOK Versicherten in den Jahren 2005 bis 2009 ausgewertet hat. Bayern zählt danach mit zu den Regionen innerhalb Deutschlands, in denen am häufigsten künstliche Hüft- und Kniegelenke eingesetzt werden. Bundesweit an der Spitze: die fränkische Region Neustadt an der Aisch. Beim Einsatz von Hüftgelenksendoprothesen, die zu den häufigsten Eingriffen überhaupt zählen, weist Bayern im Schnitt mit jährlich 166,9 Operationen je 100.000 AOK-Versicherten neben Niedersachsen (168) mit die höchste Rate bei den Hüftoperationen auf. Die wenigsten Hüftgelenksprothesen gab es in Berlin mit 120 Eingriffen je 100.000 Versicherten. An der Spitze steht Bayern mit 159,7 Operationen je 100.000 Versicherten bei den künstlichen Kniegelenken, während die wenigsten Eingriffe wiederum in Berlin (89,5) erfolgten. Noch drastischer werden die Unterschiede bei den Operationshäufigkeiten
im regionalen Vergleich auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. So variiert hier der Einsatz von Hüftgelenksendoprothesen bis zum Faktor 2,0: Die niedrigste Rate liegt bei 106,1 Eingriffen (Neustadt an der Weinstraße), die höchste Rate erreichte die fränkische
Region Neustadt an der Aisch mit 215,8 Eingriffen je 100.000 Versicherten. Noch deutlicher fällt der Unterschied beim Einsatz von Kniegelenksprothesen aus. Hier liegt Neustadt an der Aisch mit 219,5 als „Spitzenreiter“ sogar um den Faktor 3,2 höher als Cottbus mit der niedrigsten Rate von 69,1 Eingriffen je 100.000 Versicherten.

GKV-SV: Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses

Der GKV-Spitzenverband hat eine Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses entwickelt. Das Verzeichnis der Hilfsmittel, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen, muss damit nicht mehr auf dem eigenen Rechner installiert werden – aktuelle Informationen zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln stehen ab sofort jederzeit im Internet zur Verfügung. Mit diesem neuen technischen Angebot komme man den Nutzern und ihren Bedürfnissen entgegen, erklärt der Spitzenverband der Krankenkassen. Die neue Internetseite ermöglicht das gezielte Suchen eines Hilfsmittels und bietet ebenso allgemeine Informationen über mögliche Produkte für den Ausgleich einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung. Der Nutzer kann technische Angaben, Qualitätsanforderungen, Detailinfos zu den jeweiligen Produktgruppen, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie die jeweiligen einzelnen Hilfsmittel einer Produktart abrufen. Ein Handbuch zu den Recherchemöglichkeiten steht als Download-Link zur Verfügung. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind über 20.000 Hilfsmittel aus 39 Produktgruppen gelistet. Die jeweiligen Daten entsprechen dem aktuellen Veröffentlichungsstand, weil neue Bekanntmachungen von der Aufnahme neuer Produkte und Änderungen zeitgleich in die Online-Version eingepflegt werden und dort sofort verfügbar sind. Das Verzeichnis ist auch als XML-Datei erhältlich: Abrechnungsdienstleister und Krankenkassen können die Hilfsmitteldaten damit in ihr jeweils eigenes Systeme integrieren.


Juni 2012

Studie des RWI im Auftrage des GKV-Spitzenverbandes:
Anstieg unbegründeter Operationen

Die Zahl der Krankenhausfälle und der jeweils abgerechnete Schweregrad steigen scheinbar unaufhaltsam. Doch nur ein Teil dieser Steigerung lässt sich durch die demografische Entwicklung erklären. Das zeigt ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen (RWI), das der GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben hat. Nach Analysen der Gutachter steigt die Leistungsmenge (im DRG-Fallpauschalensystem der sogenannte Casemix) seit Einführung der Fallpauschalen jährlich um ca. drei Prozent. Schon die Begleitforschung zur DRG-Einführung zeigt, dass weniger als die Hälfte davon auf die Alterung der Bevölkerung zurückzuführen ist. Offenbar erbringen Krankenhäuser einen Teil der zusätzlichen Leistungen allein aus ökonomischen Gründen. Auch die Politik und der Gesundheitsminister hatten inzwischen diese Thematik aufgegriffen. Nach der Untersuchung des RWI gab es zwischen 2006 und 2010 einen Anstieg von 13 Prozent bei den stationären Behandlungen, wobei schwere Fälle höher gewichtet wurden. Nur 40 % dieser Mehrfälle seien aber durch die Alterung der Gesellschaft zu erklären. Besonders hohe Zuwächse gab es bei den Knie- und Hüftoperationen sowie bei Eingriffen des Herz-Kreislaufsystem. Hierbei werde die Grenze des medizinisch Sinnvollen zunehmend überschritten. Erste Vorschläge zur Begrenzung der Mengendynamik liegen inzwischen vor und sollen im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Psych-Entgeltgesetz verabschiedet werden. Kurzfristig sollen insbesondere Mehrleistungsabschläge den Anreiz für Krankenhäuser reduzieren, ökonomisch induzierte und medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen. Da aber die Preise im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung nicht wirkungsvoll begrenzt werden, steigt weiterhin der Anreiz, in die Menge zu gehen, so der GKV Spitzenverband.

Telemedizin: Erste flächendeckende Betreuung von COPD-Patienten in
Deutschland

Bosch Healthcare, die Techniker Krankenkasse (TK) und das Robert-Bosch-Krankenhaus (RBK) in Stuttgart haben das Betreuungsprogramm „Alltag mit Telemedizin erfolgreich meistern“ (A.T.e.m.) gestartet, mit dem schwerkranke Patienten, die an Chronisch Obstruktiver Atemwegserkrankung (COPD) leiden, erstmals deutschlandweit betreut werden können. Die Betroffenen übermitteln dabei täglich wichtige Informationen wie Sauerstoffsättigung, Atemprobleme sowie Angaben zum allgemeinen Befinden an das Telemedizinische Zentrum des Robert-Bosch-Krankenhauses, wo sie von pneumologisch geschultem Fachpersonal ausgewertet werden. Sollte sich der Gesundheitszustand verändern, treten die Betreuer mit den Patienten oder dem behandelnden Arzt in Verbindung. Zudem erhalten die Betroffenen umfangreiche Hinweise, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen und die Lebensqualität im Alltag verbessern können.

Aufsichtsbehörden: Beitragsgarantien bis 2014 sind unzulässig

Zusagen von gesetzlichen Krankenkassen, auf die Erhebung eines Zusatzbeitrags zu verzichten, sind nur im Rahmen eines bereits festgestellten Haushaltsplanes zulässig. Dies erklärte das Bundesversicherungsamt (BVA) am Mittwoch in Bonn. De facto sind die sogenannten Beitragsgarantien der Kassen damit zeitlich auf das jeweils laufende Haushaltsjahr beschränkt und dürfen nicht mehrere Jahre in die Zukunft reichen. Aufgrund der positiven finanziellen Entwicklung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatten zuletzt mehrere Kassen erklärt, bis 2014 auf Zusatzbeiträge zu verzichten. Rechtlich verbindlich seien derartige Beitragsgarantien der Kassen nach Meinung des BVA ohnehin nicht, bei mehrjährigen Zusagen würde jedoch über die rechtliche und sachliche Situation zudem der falsche Eindruck erweckt. Dies hatten die Aufsichten der Länder und des Bundes untereinander abgestimmt.

Kinzigtal: Rauchstopp macht bereits im 2. Jahr um 37 % gesünder

In der Integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal schaffen es drei von zehn Rauchern, auch nach einem Jahr noch erfolgreich standhaft zu bleiben und nicht mehr zu rauchen, mit medikamentöser Unterstützung schaffen es sogar 35% Nichtraucher zu bleiben. Bereits im zweiten Jahr sind sie gleichzeitig deutlich gesünder und müssen 37% weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Dies belegen aktuelle Auswertungen der Abrechnungsdaten der Versicherten der AOK und LKK Baden-Württemberg für die Jahre 2004 bis 2.Quartal 2011. Start des Angebots, bei dem der vom Patienten gewählte Arzt des Vertrauens den Teilnehmer ein Jahr lang intensiv unterstützt sowie eine von vier Entwöhnungsmethoden anbieten kann, war 2006. Die Daten, die nun ausgewertet vorliegen, umfassen die Gruppe der ersten Teilnehmer bis zu denen, die in 2010 mit dem Programm angefangen haben. Sie zeigen, dass es im Schnitt rund 30 Prozent der Teilnehmer schaffen, mit Hilfe des Programms zum Nichtraucher zu werden, im internationalen Vergleich gehört dieser Wert zur Spitzengruppe. So wurde in einer britischen Studie, die in 2012 durch das „British Medical Journal“ publiziert wurde, gerade einmal eine Erfolgsquote von 20 Prozent erreicht.

AOK Rheinland/Hamburg: Psychisch Kranke erhalten Leistungen
des Netzwerkes Psychiosche Gesundheit (NWpG) der TK

Mit dem Beitritt zum NetzWerk psychische Gesundheit (NWpG) geht die AOK Rheinland/Hamburg ab 1. Juni 2012 neue Wege in der ambulanten Versorgung von psychisch Kranken. Das Versorgungskonzept zielt darauf ab, dass Versicherte mit Depressionen, Angstzuständen und Psychosen durch aufeinander abgestimmte, individuelle Hilfen trotz Erkrankung in ihrem vertrauten sozialen und beruflichen Umfeld bleiben können. Ambulant statt stationär ist dabei oberstes Ziel. Das NetzWerk psychische Gesundheit der Techniker Krankenkasse (TK) ist am 1. Juli 2011 als neues integriertes Behandlungsangebot in Hamburg gestartet. Partner ist die Abitato Managementgesellschaft seelische Gesundheit gGmbH. Jetzt bringt sich auch die AOK Rheinland/ Hamburg in das Netzwerk ein. Damit die Erkrankten in ihrem vertrauten privaten Umfeld bleiben können, basiert die Betreuung durch das NWpG vor allem auf niedrigschwelligen Angeboten: aufsuchende psychiatrische Betreuung unter Einbeziehung der Angehörigen und aufsuchende therapeutische Arbeit mit professionellen, mobilen Teams unter fachärztlicher Leitung. Im Mittelpunkt steht die Behandlung in der eigenen Häuslichkeit. Entsprechend können die Versicherten hier je nach Bedarf häusliche psychiatrische Krankenpflege, Soziotherapie (Unterstützung mit dem Ziel, andere medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen), Psychoedukation (Schulung von Patienten mit Schizophrenie zum besseren Verständnis ihrer Krankheit), außerstationäre Krisen-Intervention und psychotherapeutische Intervention in Anspruch nehmen. Ziel der umfangreichen Versorgung ist immer die Stabilisierung des Alltagslebens der Erkrankten. Für Fachleute ist gesichert, dass sich damit viele Klinikaufenthalte vermeiden ließen. Stattdessen können die Erkrankten mit Hilfe des NetzWerks psychische Gesundheit weiter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Internationale Studie "Hören ist Leben" von Hear the World

Verschiedenen Aspekten rund um das Thema Hören ist Hear the World mit der Studie "Hören ist Leben" auf den Grund gegangen. Mit überraschenden Ergebnissen: Menschen mit Hörverlust, die mit einem Hörgerät versorgt sind, berichten von einem positiven Einfluss des Hörgeräts auf ihre Lebensqualität (78% der befragten Deutschen mit Hörgerät), ihre allgemeine Gesundheit (67%) und ihr Selbstwertgefühl (62%). Darüber hinaus haben die Befragten wieder mehr Spaß an Sport (40%) und Reisen (62%). Auch zeigt die Studie, dass die Neigung zu Depressionen bei Menschen mit einem unversorgten Hörverlust deutlich höher ist als bei Hörgeräteträgern oder normal hörenden Menschen. In Deutschland stellen 64 Prozent der Befragten mit Hörgerät einen positiven Einfluss des Hörgeräts auf ihre allgemeine Gemütslage fest. 70 Prozent berichten von einer gesteigerten geistigen Fitness, die sich durch eine erhöhte Aufnahmefähigkeit und eine verbesserte Konzentrationsfähigkeit bemerkbar macht. 62 Prozent bestätigen einen positiven Einfluss des Hörgeräts auf ihr Selbstwertgefühl. Das ist zur Vermeidung von insbesondere seelischen Erkrankungen wie Depressionen offenbar äußerst wichtig. Insgesamt fühlen sich diejenigen Befragten mit moderatem bis schwerem Hörverlust, die kein Hörgerät tragen, häufiger traurig oder deprimiert als Hörgerätebesitzer (22% ohne HG, 15% mit HG), sind öfter unsicher und besorgt (21% ohne HG, 13% mit HG) und leiden auch häufiger unter Schlafstörungen (31% ohne HG, 24% mit HG). Weitere Infos zur Studie: online unter www.hear-the-world.com

 

Mai 2012

Felix-Burda-Award 2012: Neuer Preis für Dr. Rainer Hess vom G-BA
für herausragende Darmkrebsvorsorge

Unser Herausgeber-Beiratsmitglied Dr. Rainer Hess erhielt bei der Verleihung des 10. Felix-Burda-Award am 22.4. im Berliner Adlon eine besondere Ehrung: Zum ersten Mal wurde er Award in der Kategorie „Milestone for Prevention“ verliehen, die bedeutende Weichenstellungen für die Darmkrebsvorsorge würdigt. Diesen Preis erhielt Dr. Rainer Hess vom Gemeinsamen Bundesausschuss, der maßgeblich bei der Einführung der Vorsorgekoloskopie als gesetzliche Leistung der Krankenkassen in Deutschland im Oktober 2002 verantwortlich war. Laudator und Staatssekretär des Bundesfamilienministeriums Josef Hecken, der auch die Nachfolge von Dr. Hess beim G-BA antritt, hob die Bedeutung der damaligen Entscheidung hervor: „Dadurch konnten 100.000 Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden und 50.000 schon handfeste Tumore wurden entdeckt. Auch von uns, die wir die Verleihung verfolgen konnten, herzlichen Glückwunsch!

Foto von links nach rechts: Preisträger Dr. Rainer Hess, Felix-Burda-Stiftungsvorstand Dr. Christa Maar, Staatssekretär Josef Hecken, Moderatorin Barbara Schöneberger

Psychische Erkrankungen haben sich in 10 Jahren verdoppelt

Seit längerem beobachten Experten, dass die Fehlzeiten im Beruf bedingt durch psychische Belastungen steigen. Wurden 2001 bundesweit noch 33,6 Millionen solcher Arbeitsunfähigkeitstage registriert, waren es 2010 schon 53,5 Millionen, Der Anteil dieser Erkrankungen an allen Arbeitsunfähigkeitstagen kletterte demnach von 6,6 auf 13,1 Prozent. Ausschlaggebend ist, so zeigte sich bei der jährlichen Auswertung der Techniker Krankenkasse, in welchem Beruf man arbeitet. So waren Beschäftigte in Bau- und Holzberufen 2011 mit durchschnittlich 19,5 Tagen fast eine Woche länger krankgeschrieben als der Bundesdurchschnitt mit 12,8 Tagen. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Krankenstände betreffen Metallberufe (18,9 Tage), Hilfsarbeiter (20,3 Tage), Verkehrs- und Lagerberufe (19,2 Tage) und Ernährungsberufe (19,5 Tage), zu denen zum Beispiel Bäcker, Fleischer und Köche gehören. Sorge macht den Fachleuten, dass es vor allem die psychischen Diagnosen sind, die seit 2006 kontinuierlich weiter anwachsen. 2011 wurden je 100 Erwerbspersonen durchschnittlich 208 Fehltage unter entsprechenden Diagnosen gezählt.

Hanauer Modellvertrag: Mustergültige Versorgungsverbesserung in der
Psychotherapie

Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen landen zu schnell im Krankenhaus und bleiben dort auch zu lange. Die Neigung, Patienten lieber stationär zu halten, läge im System begründet, so der Leiter der Hanauer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Thomas Schillen. Diese stellten jetzt gemeinsam mit der AOK, der TK sowie dem Hessischen Sozialministerium einen „Integrierten Versorgungsvertrag Optimierte Versorgung in der Psychiatrie“ vor, der das Potential hat, die Versorgungsprozesse in stationärer und ambulanter Psychiatrie bundesweit zu revolutionieren. Nach dem bisherigen werde zwischen vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung strikt getrennt. Daher gehen die Partner in der Bewertung der Behandlungen einen radikal anderen Weg, sie wählen den Maßstab der Behandlungsintensität. Schwere Fälle würden anders bewertet als einfache psychische Krisen, womit die strikten Budgetgrenzen aufgelöst würden und der mögliche Behandlungserfolg fallbezogen in den Vordergrund gestellt wird. Es wird demnach ein individuell orientiertes Behandlungssystem mit Fallmanagern eingeführt und für die psychiatrische Institutsambulanz ein Team eingesetzt. Der Behandlungsprozess würde so durchlässiger. Ein schwer psychotischer Patient etwa könne zuerst stationär, nach Abklingen der akuten Symptome dann ambulant betreut werden, ohne dass es zu Brüchen in der Versorgung kommen würde, wobei die wichtige Bindung an eine Bezugsperson aufrecht erhalten bliebe. Da mit der am individuellen Behandlungsprozess orientierten Versorgung zugleich ein fertiges neues Vergütungssystem entwickelt wurde, habe der Modellvertrag, den es bisher nur in Hanau gebe, bundesweite Signalwirkung. Die Financial Times habe dieses Modell jüngst unter den zehn innovativsten Produkten zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland eingereiht.

Boehringer steigt aus Preisverhandlungen mit dem G-BA aus

Mit dem Hinweis, dass ein Erstattungspreis auf dem Niveau der generischen Vergleichstherapie der Sulfonylharnstoffe im niedrigen zweistelligen Centbereich für das Unternehmen nicht akzeptabel sei, stieg Boehringer aus den Preisverhandlungen zu dem mit Lilly gemeinsam entwickelten Antidiabetikum Trajenta (Linagliptin) mit dem GKV-Spitzenverband dieser Tage aus. Von Anfang an widerstrebte den Verhandlern von Boehringer und Lilly die vom G-BA ausgewählte Vergleichstherapie. Das Präparat steht nun dem deutschen Markt nicht zur Verfügung. Wie Boehringer mitteilte, war für Trajenta® in Deutschland einen Herstellerabgabepreis in Höhe von 1,20 Euro Tagestherapiekosten nach Abzug des Zwangsrabattes vorgesehen. Der europäische Durchschnittspreis liege bei 1,27 Euro Tagestherapiekosten, so das Unternehmen. Die Unternehmen fordern nun eine erneute und sachgerechte Nutzenbewertung. Zudem wollen sie einige Prozessfragen juristisch klären lassen. Bis zu einer Einigung über einen für die Unternehmen akzeptablen Erstattungsbetrag ist Linagliptin für Patienten in Deutschland daher weiterhin nicht verfügbar, in anderen Ländern schon.

Krankenkassen in Sachsen fordern mehr Mitsprache im Rettungsdienst  

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen begrüßen die Pläne der Landesregierung, Leistungen des Rettungsdienstes künftig ausschreiben zu wollen. So haben die zunehmende Morbidität mit einem veränderten Inanspruchnahme-Verhalten einer älter werdenden Bevölkerung als auch eine bessere Ausstattung der Rettungsfahrzeuge mit Medizintechnik und Medikamenten zu enormen Kostensteigerungen beim Rettungsdienst der letzten Jahre beigetragen. Von 2005 bis 2012 (Prognose) erhöhten sich die jährlichen Gesamtkosten um rund 53 Millionen Euro, was einer Gesamtsteigerungsrate von etwa 46 Prozent entspricht. Das erfordere die Bereitschaft zu größerer Kostensensibilität, die es nach Ansicht der Krankenkassen nur durch Wettbewerb geben kann. Die Krankenkassen sprechen sich dafür aus, ein vollumfängliches Vergabeverfahren durchzuführen, weil damit Lohndumping wirksam verhindert wird. Der Verband der Ersatzkassen kritisiert in seiner Pressemitteilung, dass bei der Standortwahl der Rettungswachen und der Technikvorhaltung Eigeninteressen im Vordergrund stünden. Notwendige strukturelle Veränderungen kämen seit Jahren nicht voran. Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben einen Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung ohne die erforderlichen Kompetenzen erhalten zu haben. Es sei an der Zeit, diesen Missstand zu überwinden.

Neues Bonussystem für rezeptpflichtige Medikamente bei der
Europa Apotheek

Das Oberlandesgerichts München hat das bisherige Bonusmodell der Europa Apotheek Venlo für unzulässig erklärt hat. Einzelne Bundesgerichte haben die maßgebliche Frage, ob auch ausländische Versandapotheken an die Deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind, unterschiedlich behandelt. Eine abschließende Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes steht noch aus. Angesichts der Tatsache, dass das Urteil, das bereits 2009 auf Grund einer Klage des Bayrischen Apothekerverbandes erfolgte, vollstreckbar ist und zuletzt im Februar Grundlage für die Festsetzung eines Ordnungsgeldern von 400 000 Euro gegenüber der Europa Apotheek war, hat diese jetzt auf das Gerichtsurteil reagiert und ihr Bonussystem für rezeptpflichtige Medikamente umgestellt. Pro verschreibungs- und zuzahlungspflichtigem Medikament wird dem Kunden der Europa Apotheek Venlo seit April 2012 bei einer Bestellung 2,49 Euro verrechnet. Bei zuzahlungsbefreiten Patienten wird der Betrag auf ein Bonuskonto gutgeschrieben. Zuvor lag der Bonus zwischen 2,50 und 15 Euro. Zusätzlich können Kunden jetzt bis zu 50 Prozent auf den Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe beim Kauf von frei verkäuflichen Gesundheitsprodukten sparen: „Da die Boni künftig niedriger ausfallen, haben wir die Preise für rezeptfreie Medikamente weiter gesenkt“, so Klaus Gritschneder, Mitglied der Geschäftsleitung der Europa Apotheek.


April 2012

TK: erstmals Kombinationsbehandlung bei rheumatoider Arthritis

Drei Millionen Menschen in Deutschland leiden an Rheuma, darunter 800.000 an der rheumatoiden Arthritis. Eine Heilung ist trotz vieler Fortschritte in der Medizin nicht möglich. Für die Betroffenen sind Schmerzen, zunehmende Funktionsstörungen und letztlich der Verlust der Mobilität häufig die Folge. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Berlin bietet daher bundesweit erstmals mit dem Immanuel Krankenhaus Berlin-Wannsee ein neues Konzept an, bei dem Patienten naturheilkundlich gegen Rheuma behandelt werden.

ABDA: 624 Millionen mehr für Apotheken

Die ABDA will eine Erhöhung der Apothekenhonorare von insgesamt rund 624 Millionen Euro. 192 Millionen Euro sollen in die derzeitige Unterdeckung des Nacht- und Notdienstes fließen. Wolf schlägt vor, dafür anstelle der bisherigen Zulage von 2,50 Euro auf das einzelne Rezept eine Pauschale für Nacht- und Notdienste in Höhe von 263 Euro zu zahlen. Das soll vor allem den Apotheken auf dem Land zugute kommen. Der ABDA-Präsident sieht das als „eine logische Ergänzung“ zum Versorgungsstrukturgesetz zur Stärkung der Landarztversorgung.

Senioren erhalten oftmals möglicherweise gefährliche Arzneimittel

Jeder vierte Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) über 65 Jahre hat 2011 mindestens ein Medikament verordnet bekommen, das insbesondere bei älteren Patienten Neben- oder Wechselwirkungen verursachen kann, meldet die TK. Insgesamt hätten rund 261.000 Betroffene knapp 762.000 Medikamenten-Packungen verschrieben bekommen, die einen möglicherweise ungeeigneten Wirkstoff beinhalten, der auf der so genannten Priscus-Liste stehe. Diese Liste enthalte 83 Arzneimittelwirkstoffe, die für Senioren eingeschränkt zu empfehlen seien, da sie häufiger unerwünschte Arzneimittelwirkungen hervorrufen könnten.

EU: Innovative Arzneimittel und Generika sollen schneller in den Markt kommen

Am 1. März veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (KOM/2012/84). Das Ziel der Initiative ist es, einen schnelleren Zugang für Arzneimittel zu ermöglichen. Die Transparenz-Richtlinie soll für einen freien Medikamentenverkehr im EU-Binnenmarkt sorgen. Damit wird die alte Richtlinie aus dem Jahr 1989 ersetzt (89/105/ EWG). Folgende drei Ziele stehen bei der Revision der Richtlinie im Vordergrund: 1) Gewährleistung fristgerechter Preisfestsetzungs- und Kostenerstattungsverfahren für Arzneimittel. 2) Gewährleistung der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der Richtlinie unter veränderten Rahmenbedingungen.3) Potenzielle Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Medizinprodukte. Künftig soll das Entscheidungsverfahren für die Preisfestsetzung und Kostenerstattung bei innovativen Arzneimitteln generell innerhalb von 120 Tagen (anstatt 180 Tagen) und bei Generika innerhalb von nur 30 Tagen (statt 180 Tagen) stattfinden. Die Kommission schlägt strengere Durchsetzungsmaßnahmen vor, beispielsweise wenn die Entscheidungsfrist überschritten wird. Studien zufolge beliefen sich die Überschreitungen der Fristen häufig auf bis zu zwei Jahre.

EU: Medizinprodukte-Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten

Seit der missbräuchlichen Verwendung von minderwertigem Industriesilikon anstelle des zugelassenen medizinischen Silikons zur Herstellung von Brustimplantaten eines französischen Herstellers (Poly Implant Prothèse), sind die Debatten auf europäischer Ebene entfacht. Den verfügbaren Daten zufolge wurden weltweit schätzungswiese 400.000 PIP-Silikonimplantate verkauft. Ziel der EU ist nach wie vor, bei der anstehenden Revision der Medizinprodukte-Richtlinie (2007/47/EG) unbedingt Lehren aus dem Betrug zu ziehen. Der Schwerpunkt der Überprüfung wird laut dem Europäischen Parlament auf der Marktüberwachung, der Vigilanz sowie der Funktionsweise und den Aufgaben der benannten Stellen liegen. Es soll eine klare Rechenschaftspflicht für Medizinprodukte sowie einen Zulassungsantrag für mit Risiko behaftete Medizinprodukte geben. Die Kommission fordert außerdem die Durchführung von verpflichtenden, häufigen und vor allem unangekündigten Kontrollen der benannten Stellen und zusätzliche Stichprobenprüfungen an bereits auf dem Markt befindlichen Produkten. Aufgrund der heiklen Situation erfolgte bereits vor dem Richtlinienvorschlag eine schriftliche Aufforderung seitens des für Gesundheit und Verbraucher zuständigen EU-Kommissars John Dalli an die EU-Gesundheitsminister. Er forderte die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, unverzüglich Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene zu ergreifen, um die uneingeschränkte und strikte Anwendung der für Medizinprodukte geltenden Rechtsvorschriften durchzusetzen. Als Sofortmaßnahmen nannte er, die Zusammenarbeit innerhalb des derzeit bestehenden Rechtsrahmens zu verstärken und strenger zu kontrollieren, um Sicherheit gewährleisten zu können. Die Mitgliedstaaten sollen nach der Bewertung umgehend die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten informieren. Der Richtlinienvorschlag wird noch vor der Sommerpause 2012 erwartet.

Heinrich-Böll-Stiftung: Fachkommission „Mehr Gesundheitseffizienz:
von der Kranken- zur Gesundheitsversicherung – neue Anreiz- und
Steuerungsstrukturen im Gesundheitswesen“

Die Heinrich-Böll-Stiftung hat eine neue gesundheitspolitische Strategie-Kommission eingesetzt. Ziel des gemischten 13-köpfigen Gremiums ist es, Vorschläge für die Überwindung von Fehlanreizen im Gesundheitssystem auszuarbeiten. Zentrale Fragestellung ist: Wie müssen die Anreize im Gesundheitswesen gesetzt werden, damit das System aus sich selbst heraus mehr Gesundheit zu vertretbaren Kosten hervorbringt? Dabei sollen die zu entwickelnden Vorschläge auch daran gemessen werden, ob sie einen Beitrag zum Abbau ungleicher Gesundheitschancen zwischen den Geschlechtern, den sozialen Schichten und den ethnischen Gruppen sowie zu mehr Partizipation im Gesundheitswesen leisten. Nach der Sommerpause sollen die Kommissionsergebnisse vorgestellt werden.

 

März 2012

Forsa-Umfrage: Jeder dritte Deutsche leidet unter Allergien

Einer Forsa-Umfrage zufolge sind 35 Prozent der Deutschen von einer oder mehreren Allergien betroffen. Dabei tritt Heuschnupfen am häufigsten auf, aber auch Nahrungsmittel oder Milben können Auslöser für Allergien sein. In der Umfrage stellte sich heraus, dass rund ein Drittel unter Allergien leidet. 53 Prozent der Betroffenen empfinden das eigene Leiden als belastend. Ein weiteres interessantes Ergebnis: Nur 70 Prozent der Betroffen lassen ihre Allergien ärztlich behandeln. Der Rest bevorzugt rezeptfreie Arzneimittel oder verzichtet auf bestimmte Nahrungsmittel. Die Krankenkassen sparen demnach viel Geld für Behandlungskosten, was Dermatologen jedoch äußerst kritisch sehen. Neben Heuschnupfen treten vor allem auch Neurodermitis, allergisches Asthma, Lebensmittelunverträglichkeiten und Kontaktallergien auf, berichtet die DDG. Etwa 15 bis 20 Prozent der Kinder und zwei Prozent der Erwachsenen leiden in Deutschland darunter. „Wir wünschen uns, dass Neurodermitis als schwere chronische Krankheit anerkannt wird“, erklärt Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Abteilung für Dermatologie am Universitätsklinikum Hamburg. Er berichtet, dass sich einige Patienten blutig kratzen und aufgrund des starken Juckreizes nicht oder nur eingeschränkt schlafen können. Augustin fordert: „Für schwere Formen der Neurodermitis müssen die notwendigen Medikamente durch die Krankenkasse erstattet werden.“ Darüber hinaus gehörten topische Basistherapeutika und Harnstoffpräparate auf die OTC-Ausnahmeliste. Teure Medikamente müssten durch Dermatologen ohne Regressprobleme verschrieben werden können, wenn nur diese Arzneimittel Linderung für den Patienten verschafften, ergänzt Augustin.

Nationaler Krebsplan wird ab sofort umgesetzt

Im Februar haben sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und die zuständigen Spitzenorganisationen getroffen, um das weitere Vorgehen zur gesundheitspolitischen Umsetzung der bislang im Nationalen Krebsplan erarbeiteten Empfehlungen abzustimmen. In einer Gemeinsamen Erklärung haben sich die Beteiligten darauf verständigt, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Empfehlungen eigenverantwortlich umzusetzen. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Weiterentwicklung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Eine bessere Information der Versicherten und regelmäßige persönliche Einladungsschreiben sollen die Früherkennung stärken. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft außerdem, inwieweit organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Screening) bundesweit einheitlich durchgeführt werden können. Für die Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennung stellen die Länder eine flächendeckende und vollzählige epidemiologische Krebsregistrierung sowie die Mitwirkung der Krebsregister sicher. Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und deren Qualität. Priorität bei den beschlossenen Maßnahmen hat der flächendeckende Ausbau von klinischen Krebsregistern. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung für eine flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister vor.

Barmenia Krankenversicherung a. G. erweitert ihr Produktportfolio:

Barmenia BusinessClass - die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die Barmenia Krankenversicherung a. G. ist ab sofort mit einem neuen Versicherungsprodukt am Markt: Die Barmenia BuisnessClass wird die Palette in der Krankenversicherung abrunden. Das neue Produkt bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern  - und auf Wunsch auch ihren Familienangehörigen - ein attraktives Leistungsangebot. Die Barmenia BusinessClass ist eine arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherung, bei der das Unternehmen eine Ergänzungsversicherung für seine gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer abschließt. Beitragszahler ist das Unternehmen. Mit dem Angebot können Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden. Für den Mitarbeiter wird mit der betrieblichen Krankenversicherung ein besonderer Mehrwert geschaffen. Gleichzeitig sind sowohl die Kosten als auch der Aufwand für das Unternehmen überschaubar. Mit der Barmenia BusinessClass profitieren Mitarbeiter in zweierlei Hinsicht: Sie erhalten einen direkten Mehrwert und zusätzlichen Schutz für ihre Gesundheit durch die attraktiven Versicherungsleistungen. Zudem kommt die Zuwendung 1:1 beim Arbeitnehmer an – bis zu einem monatlichen Betrag von 44 Euro - ganz ohne Steuerabzüge oder Abgabenbelastung.

GBA entscheidet bei Boceprevir gegen IQWiG-Bewertung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Boceprevir in seiner Februar-Sitzung einen Zusatznutzen zugesprochen. Damit entscheidet der GBA gegen ein Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG hatte dem Wirkstoff Boceprevir (Victrelis®) zur Therapie der chronischen Hepatitis C in einem Gutachten zur frühen Nutzenbewertung einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen attestiert. Industrievertreter wie der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA) hatten das stark kritisiert und vermutet, dass eine herabgesetzte Bewertung den Preis drücken soll. Der GBA bestätigte nun für Boceprevir einen Zusatznutzen in beiden zugelassenen Patientengruppen (therapieerfahrene und therapienaive Patienten). Der Geschäftsführer des Herstellers MSD Deutschland, Hanspeter Quodt, kommentierte den Beschluss in einer Mitteilung: «International gilt die Elimination des Hepatitis-C-Virus als Heilung. Wir betrachten daher den Zusatznutzen von Boceprevir als erheblich.» Nun wird der GKV-Spitzenverband mit MSD Verhandlungen um den Preis führen, den die Krankenkassen künftig für das Hepatitismittel erstatten.


Februar 2012

Rentenversicherung: Kein Beitragseinzug für die Sozialversicherung

Verschiedentlich wurde gemeldet, dass die Rentenversicherung statt der Krankenkassen den Beitragseinzug für die Sozialversicherung übernehmen wolle. Die Deutsche Rentenversicherung Bund dementiert dies und nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt sich nicht für eine Übertragung des Beitragseinzugs von den Krankenkassen auf die Deutsche Rentenversicherung ein. Das verschiedentlich zitierte interne Papier enthält Überlegungen der Fachebene, welche Konsequenzen eine immer wieder diskutierte neue Aufgabenverteilung beim Beitragseinzug für die Rentenversicherung hätte. Die Überlegungen sind weder in den Entscheidungsgremien der Rentenversicherung beraten worden, noch hat es entsprechende Beschlüsse gegeben. Im Übrigen würde dies erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungslage der Krankenkassen haben.

Hautkrebs-Früherkennung nimmt nur jeder Dritte in Anspruch

Aktuelle Auswertungen der Versichertendaten der Techniker Krankenkasse (TK) zeigen, dass nur jeder Dritte in Deutschland zur Hautkrebs-Früherkennung geht. Danach nahmen in 2009 und 2010 nahmen nur 37 Prozent der TK-Versicherten ab 35 Jahren die Hautkrebs-Früherkennung in Anspruch. Knapp jeder Dritte weiß nicht, auf welche Früherkennungsuntersuchung er Anspruch hat. Die Hautkrebs-Früherkennung wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre bezahlt. Mehr als 250 000 Menschen in Deutschland erkranken pro Jahr neu an Hautkrebs.

TK: Teilerstattung von Osteopathie-Kosten

Das ab Januar wirksame „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ erlaubt es den gesetzlichen Krankenkassen auch bisherige Nicht-Kassenleistungen zu erstatten. Mit einer entsprechenden Satzungsänderung hat jetzt die TK den Weg für Osteopathie auf Rezept frei gemacht. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass ein Arzt ein entsprechendes Privatrezept oder grünes Rezept ausstellt. Die Kosten müssen wie bei Privatpatienten dann zunächst vom Patienten selbst an den Osteopathen bezahlt werden. Nach Vorlage der Rechnungen und der ärztlichen Bescheinigung überweist die Krankenkasse den entsprechenden Betrag auf das Konto des Versicherten. Das gilt für alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2012. Dabei übernimmt die TK Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

NRW: Bundesweit erstes überregionales Zentrum für Telemedizin startet
2012

In den kommenden drei Jahren wollen Nordrhein-Westfalen und die EU mit einer Fördersummen von insgesamt zehn Millionen Euro telemedizinische Anwendungen wie Teletherapie und Telemonitoring, Telekonsil und Teleradiologie fördern. "Das Potenzial dieser Technologien ist erheblich und soll vor allem genutzt werden, um Versorgungsdefizite zum Beispiel in ländlichen Regionen auszugleichen", erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. "Nordrhein-Westfalen verzeichnet im Ländervergleich über die meisten Telemedizinprojekte, allerdings ist die Telemedizin auch hier nicht wesentlich über den Projektstatus hinausgekommen", so die Ministerin weiter. Der entsprechende Versorgunggrad liegt auch hier nach Einschätzung von Experten noch unter 1 Prozent. Hauptziel der Förderung ist der Aufbau eines landesweiten Zentrums für Telemedizin, das als eigenständige Abteilung am Zentrum für Telematik in Bochum entstehen soll. Beratung und Unterstützung, um telemedizinische Projekte in die Fläche zu bringen, soll an erster Stelle stehen.

Thüringen: Telemedizin bei Schlaganfällen

Damit Schlaganfall-Patienten künftig sofort ab dem Eintreffen des Rettungsdienstes noch am Notfallort von dem Fachwissen eines Spezialisten profitieren und keine Minute ungenutzt verstreicht, wird ab Januar 2012 an der Otto-von-Guericke-Universität ein Rettungswagen mit modernster telemedizinischer Ausrüstung für eine verbesserte Schlaganfallversorgung entwickelt. Ziel des zweijährigen Projektes ASTER ist es, relevante Informationen per Telemedizin aus und in den Rettungswagen zu übermitteln und so die schwierige und zeitkritische Entscheidung der Einsatzkräfte, wie der Patient optimal behandelt werden soll, zu erleichtern. ASTER - Akut-Schlaganfall-Telemedizin im Rettungswagen - knüpft dabei an die Ergebnisse des gleichnamigen Innovationsforums aus dem Jahr 2008 an, in dessen Rahmen zusammen mit dem DRK Jerichower Land das telematische Grundsystem konzipiert wurde.


Januar 2012

AOK Bayern: Brustkrebs- Test soll Chemotherapie vermeiden

Mit dem Ziel, Frauen mit Brustkrebs unnötige und belastende Chemotherapien zu ersparen, führt die AOK Bayern gemeinsam mit sechs zertifizierten Brustkrebszentren eine wissenschaftliche Studie durch. Dabei setzen die Brustkrebszentren bei der Behandlung AOK-versicherter Patientinnen mit einem spezifischen Ruckfallrisiko flächendeckend einen Biomarker-Test ein. „Das Testergebnis zeigt als zusätzliche Entscheidungshilfe an, ob eine
Chemotherapie sinnvoll angewendet werden kann, oder ob sie nicht angewendet werden muss“, so Chefarztin Dr. med. Doris Augustin vom Brustkrebszentrum Deggendorf. Bislang wird der Test nicht flachendeckend in Deutschland eingesetzt. Die Brustkrebszentren dokumentieren den Einsatz des Tests und erfassen die vermiedenen Chemotherapiezyklen. Das Projekt soll über die unmittelbaren Studienziele hinaus die Testdurchfuhrung und -akzeptanz im Klinikalltag fordern.

Sachsen-Anhalt: Förderung von Haus- und Augenärzten

Ein Förderpaket von bis zu 60.000 Euro hat der Landesausschuss der Arzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt für Haus- und Augenarzte beschlossen, die sich in unterversorgten Regionen niederlassen. „Wir wollen mit einem umfangreichen Maßnahme-Paket nachhaltig die ambulante medizinische Versorgung in allen Regionen Sachsen-Anhalts sichern“, erklärte der Vorsitzende des Landesausschusses, Michael Löher. Um ärztlichen Nachwuchs für die ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt zu gewinnen, können Arzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zusätzlich zu der auf Bundesebene vereinbarten monatlichen Forderung einen weiteren monatlichen Zuschuss in Hohe von 1.000 Euro erhalten. Außerdem investieren die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen des Bundeslandes in die Weiterbildung von Augenärzten in Sachsen-Anhalt: Dazu wollen die Partner auch die Weiterbildung von Augenärzten im ambulanten Bereich mit einem monatlichen Fördergeld unterstutzen.

TK übernimmt Kosten für OTC-Arzneimittel

Während andere größere Krankenkassen keinen Spielraum für die mögliche Übernahme der Kosten für OTC-Arzneimittel sehen, will die Techniker Krankenkasse ab dem neuen Jahr diese für ihre Versicherten im Bereich der Homöopathie, der Phytotherapie und der Anthroposophie übernehmen. Das beschloss der Verwaltungsrat der Krankenkasse. Seit 2004 sind verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel grundsätzlich aus der Erstattungsfähigkeit der Kassen bis auf Ausnahmen ausgeschlossen. Hintergrund: Mit dem zu Beginn des neuen Jahres in Kraft tretenden GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber den Krankenkassen ermöglicht, die Erstattung von apothekenpflichtigen rezeptfreien Arzneimitteln als Satzungsleistung anzubieten. „Die TK mochte diesen Gestaltungsspielraum fur ihre Kunden nutzen und sich zugleich im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen positionieren“, begründet Dieter F. Martens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrates, die Entscheidung. In Realisierung dieser Absicht sollen Patienten zur Nutzung der neuen Leistung von ihren Ärzten ein grünes Rezept oder ein entsprechendes Privatrezept ausgestellt bekommen. Die Versicherten gehen dann zunächst in Vorleistung: Sie bezahlen das Medikament in der Apotheke selbst und reichen die Verordnung zusammen mit der Apothekenquittung anschließend bei der TK ein. Diese will zu 100 Prozent übernehmen – allerdings bis zu einem Höchstbetrag pro Versichertem in Hohe von 100 Euro im Kalenderjahr. Außerdem muss das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde – wie üblich – dieser Satzungsergänzung der Krankenkasse noch zustimmen.

BSG schränkt Spielraum für Wahltarife ein

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen bei Wahltarifen mit Selbstbehalt deutlich begrenzt (Az.: B 1 A 1/11 R). Wahltarife sind nur für die hauptversicherten Mitglieder zulässig und müssen sich selber tragen, entschied das BSG. Freiwillige und Pflichtmitglieder müssen gleichbehandelt werden. Damit verwarf das BSG den Selbstbehalt-Tarif der Securvita BKK. In drei Einkommensgruppen lag der Selbstbehalt bei 200, 400 oder 600 Euro, die dafür versprochenen Prämien waren gleich hoch. Das Bundesversicherungsamt (BVA) weigerte sich, diesen Tarif zu genehmigen, die Securvita hatte gegen die Entscheidung geklagt. Das BSG gab dem BVA recht und bekräftigte das Verbot der Quersubventionen durch Mitglieder außerhalb dieses Tarifs. Die Satzung sei schon deshalb rechtswidrig, weil sie bezüglich der mittleren Einkommensgruppe nicht klar sei. Es werde verschwiegen, dass wegen gesetzlicher Grenzen nicht jeder die versprochene Prämie von – in diesem Fall – 400 Euro bekomme. Außerdem verstoße der Tarif auch deshalb gegen das Gleichheitsgebot, weil er in der unteren Einkommensgruppe nur für freiwillig Versicherte offen sei. Die schriftliche Urteilsbegründung des BSG steht noch aus, die Entscheidung konnte Konsequenzen über die Securvita BKK hinaus haben.

 

 

Kontakt
Impressum
Home
Newsarchiv 2012
"Alles Gescheite ist schon gedacht worden. Man muss nur versuchen, es noch einmal zu denken" (Johann Wolfgang von Goethe)