Ein Archivar ist ein Bewahrer. Wir sind keine Archivare, aber wir glauben, dass der gelegentliche Zugriff auf Vergangenes und zeitlos Neues der Gegenwart einen Spiegel vorhalten kann. Manches kommt oft nur in neuen Kleidern daher.
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Dezember 2011
TK-Projekt erlaubt Arzttermin-Buchung online
Nur die wenigsten deutschen Facharztpraxen bieten ihren Versicherten bisher eine Terminbuchung im Internet an. Die Stiftung Warentest hatte in einer Untersuchung im Jahre 2010 festgestellt, dass lediglich 13 Prozent aller deutschen Arztpraxen einen derartigen Service anbieten. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat daher nun ein erstes Projekt zu diesem Thema gestartet. Mit „TKArztterminOnline“ können TK-Versicherte aus dem Raum Berlin Termine bei vielen Facharztpraxen im Internet buchen. Mit dem Projekt versuche man, die ärztliche Versorgung der Versicherten auch im Bereich des Services zu verbessern, so die TK. Dabei verbinde man den Vorteil, dass die Versicherten auch kurzfristig einen Termin buchen könnten, weil im Rahmen des Projektes alle Fachärzte ein bestimmtes Zeitkontingent dafür freihalten müssten. Darüber hinaus ist in dem Reservierungsformular ein Feld vorhanden, in welches die Versicherten vorab den Grund ihres Besuches angeben können. Somit wird den Ärzten die Möglichkeit eröffnet, sich auf die Patientenkonsultation vorzubereiten. Dies trage zur optimalen Nutzung der Gesprächszeit bei. An dem Projekt sind insgesamt vier verschiedene Facharztverbünde in Berlin beteiligt, der Gynäkologie- Verbund, der HNO-Verbund, der Augen- Verbund und der chirurgisch/orthopädische Verbund. Größter Wert werde natürlich auf Datenschutz gelegt, wonach die Daten weder für die TK noch für den technischen Betreiber einsehbar wären. Das Pilotprojekt soll vorerst bis September 2012 getestet werden. Bei Erfolg sei eine Ausweitung denkbar.
Private Krankenversicherung: 20 Prozent mehr Vollversicherungen
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) hat die Geschäftszahlen für das Jahr 2010 sowie erste Prognosen für das Jahr 2011 vorgelegt. Bekanntlich wurde im Zuge der Gesundheitsreform auf Drängen der FDP die Drei-Jahres-Wartefrist für Angestellte abgeschafft. Dies hat nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherer eine deutliche „Belebung des Neugeschäfts“ geführt. Rund 54.000 Menschen haben im ersten Halbjahr 2011 einen PKV-Vollvertrag abgeschlossen. Damit fällt das Neugeschäft um über 20 Prozent stärker als im ersten Halbjahr 2010 (44.500 Neuversicherte) aus. Die Zahl der Privatversicherten in Deutschland ist auf ca. 8,95 Mio. Menschen angestiegen. Neben dem Neukundengeschäft wurden auch mehr Zusatzversicherungen verkauft. Mehr als 800.000 zusätzliche Verträge zum GKV-Schutz haben die Bundesbürger im ersten Halbjahr 2011 geschlossen. Vor allem ergänzende Zahntarife sind dabei gefragt. Sie steigen auf einen Rekordwert von rund 13 Mio. Policen. Einer der Gründe: Die gesetzlichen Krankenkassen werben bei ihren Kunden immer offensiver mit den Angeboten privater Partner.
Kassen müssen Diätnahrung nicht bezahlen
Eine eiweißreduzierte Ernährung fällt nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 3.11.2011 entschieden (Az.: B 1 KR 20/10 R9). Der Kläger leidet an einer genetisch bedingten und nicht heilbaren Erkrankung, bei der er bestimmte Eiweiße in Lebensmitteln lebenslang weitgehend meiden muss und bezieht im Versandhandel eiweißreduzierte Diätnahrungsmittel. Bis zum 18. Lebensjahr übernahm seine zuständige AOK hierfür die Kosten, danach weigerte sie sich. Dies war laut BSG rechtens. Krankenkassen müssten gegebenenfalls Fertigarzneimittel, Sondennahrung oder auch eine „bilanzierte Diät“ bezahlen. Eiweißreduzierte Diätnahrungsmittel seien hingegen Lebensmittel, denen einzelne Nahrungsbestandteile entzogen seien. Für ihre Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gebe es keine rechtliche Grundlage. Für Kranke, die sich die Diätnahrung nicht leisten könnten, sei die Sozialhilfe zuständig. Für Hartz IV-Empfänger käme ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung in Betracht.
Konvention gegen Arzneimittelfälschungen
Der Europarat und Russland haben sich am 28.10.2011 auf eine gemeinsame
„Medicrime-Konvention“ verständigt. Sie ist das erste internationale Rechtsinstrument in diesem Bereich. Die 47 Mitgliedstaaten der Konvention werden aufgefordert, die Herstellung und den illegalen Handel mit gefälschten medizinischen Produkten und von Produkten, die die vorgeschriebenen Qualitätsstandards nicht einhalten, als Straftat zu ahnden. Die zuständigen Behörden sollen – auch präventiv – zusammenarbeiten. Die „Medicrime-Konvention“ soll bis Jahresende 2013 durch die Unterzeichnerstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
DAK-Umfrage: Angst vor Burnout und Depression wächst
Die Angst der Deutschen vor Burnout und Depressionen ist in Deutschland deutlich gewachsen. Mehr als jeder Dritte – 36 Prozent – fürchtet sich vor psychischen Erkrankungen. Das ergab eine repräsentative Forsa- Umfrage im Auftrag der DAK. Vor einem Jahr waren es noch 30 Prozent. Als Ursache für die zunehmende Sorge vermutete DAK-Sprecher Rainer Lange die Berichterstattung über Prominente mit Burnout oder Depressionen. Besonders groß ist die Furcht der Erhebung zufolge in Nordrhein-Westfalen. Dort gaben 39 Prozent aller Befragten an, Angst vor psychischen Erkrankungen zu haben – gut ein Drittel mehr als noch vor einem Jahr. Am gefürchtetsten aber ist nach wie vor der Krebs: 73 Prozent der befragten Bundesbürger fürchten sich vor bösartigen Tumoren, in NRW sind es sogar 75 Prozent. Die große Angst begründeten die meisten Befragten damit, dass die Krankheit jeden treffen könne und meist einen schweren Verlauf nehme. Verbreitet ist auch die Angst vor einem Unfall mit schweren Verletzungen, vor dem sich 57 Prozent der Befragten fürchten, dicht gefolgt von der Angst vor einem Schlaganfall und Alzheimer beziehungsweise Demenz (je 54 Prozent). Insgesamt schätzten 88 Prozent der Befragten ihren Gesundheitszustand als sehr gut oder eher gut ein. In NRW waren es sogar 90 Prozent, wovon 34 Prozent sehr zufrieden mit ihrer Gesundheit waren. In Baden-Württemberg und Bayern wurde der Gesundheitszustand häufiger als „sehr gut“ bezeichnet. Für die Umfrage hatte das Forsa-Institut im Oktober bundesweit etwa 3.000 Menschen befragt.
November 2011
AOK, BKK und MEDI schließen 73c-Vertrag zur ambulanten
Psychotherapie
In Stuttgart startet offiziell ein neuer Facharztvertrag nach § 73 c, SGB V in den Bereichen Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP), abgeschlossen von der AOK Baden-Württemberg sowie der Bosch BKK mit den ärztlichen und psychotherapeutischen Vertragspartnern MEDI Baden-Württemberg, Landesverband des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sowie Freie Liste der Psychotherapeuten. Fachärzte und Psychotherapeuten in ganz Baden-Württemberg können sich ab sofort einschreiben. Der PNP-Vertrag erweitert das AOK-Facharzt-Programm, das bislang die Bereiche Gastroenterologie und Kardiologie mit über 70.000 eingeschriebenen Versicherten und mehr als 320 Fachärzten umfasst. Zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis ist Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg: „Der PNP-Vertrag setzt die richtigen Anreize und ermöglicht ein Honorarplus von bis zu 30 Prozent gegenüber der KV-Regelversorgung. Ein Hauptvorteil für zuweisende Hausärzte ist die vertraglich vereinbarte schnellere Terminvergabe, die im KV-System häufig ein Nadelöhr darstellt.“ So erhält beispielsweise ein teilnehmender Patient bei Verdacht auf eine Depression spätestens nach 14 Tagen einen Ersttermin bei einem Psychotherapeuten, im Notfall auch am gleichen Tag. Mit Ausnahme der langwierigen Psychoanalyse entfallen zudem aufwändige Gutachterverfahren zur Klärung der Kostenübernahme. Im Gegensatz zum KV-System hat der teilnehmende Facharzt oder Psychotherapeut deutlich mehr Optionen, die Versorgung flexibel auf das Krankheitsbild und die Lebenssituation des Patienten abzustimmen. Insgesamt können Fachärzte und Therapeuten im neuen Vertrag ein deutlich höheres Honorar erzielen. Im Mittelpunkt der psychiatrischen Honorarstruktur steht die unterstützende Gesprächsbehandlung für 82 Euro pro 50-Minuten-Einheit. Auch Neurologen haben nun mehr Zeit für ihre Patienten, etwa durch zahlreiche krankheitsspezifische Beratungszuschläge, die mit bis zu 25 Euro vergütet werden. Psychotherapeuten können bei Akutversorgung die ersten zehn Stunden mit jeweils 105 Euro als Einzelleistung abrechnen, die anschließenden 20 Stunden à 90 Euro. Wenn nötig, können weitere 30 Stunden für 82 Euro abgerechnet werden. Die zusätzlichen Honorare sollen insbesondere durch die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen, Doppeluntersuchungen und durch die wirtschaftlichen Effekte einer rationalen Pharmakotherapie ausgeglichen werden.